Unsere AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Verträge mit dem Reiter- und Ferienhof
Severloh – Familie Brammer –

Gültig für Neubuchungen ab dem 01.01.2024

 

§ 1 Geltungsbereich:
Für die Vertragsbeziehungen zwischen uns, dem Reiter- und Ferienhof Severloh, und Ihnen
als Mieter einer unserer Ferienunterkünfte (im Folgenden „Mietobjekt“) gelten die
nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Abgabe Ihrer schriftlichen
Mietbestätigung gültigen Fassung.
Im Einzelfall mit Ihnen getroffene individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Für das Zustandekommen einer individuellen Vereinbarung ist eine Bestätigung durch uns in
Schrift- oder Textform erforderlich.

 

§ 2 Vertragsschluss
1.) Auf Ihre Anfrage senden wir Ihnen per Email eine Mietbestätigung in der u. a. das
Mietobjekt, die Mietzeit, die Miete pro Tag, die Gesamtmietzeit und die Höhe der zu zahlenden
Anzahlung (50% des Gesamtmietpreises) angegeben sind.
2.) Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die von Ihnen unterschriebene Mietbestätigung
zurückerhalten haben und die Anzahlung bei uns eingegangen ist. Für die Erfüllung beider
Voraussetzungen haben Sie 14 Tage Zeit. Maßgeblich ist das Datum des Versandes der
Mietbestätigung an Sie.
3.) Die Anzahlung wird vollständig auf den Gesamtmietpreis angerechnet.
4.) Läuft die 14-tägige Frist ab, ohne dass wir die von Ihnen unterschriebene Mietbestätigung
und die Anzahlung erhalten haben, ist ein Vertrag nicht zustande gekommen. In diesem Fall
kann die Unterkunft von uns neu vermietet werden.
5.) Für Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die Sie eine Buchung vornehmen, haben
Sie wie für eigene einzustehen.
6.) Unsere Leistungspflicht bestimmt sich allein nach unserem Angebot und der von Ihnen
unterschriebenen Mietbestätigung. Internetbeschreibungen, die nicht von uns herausgegeben
werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche
und von uns in Textform bestätigte Vereinbarung mit Ihnen Vertragsinhalt geworden sind.
7.) Sollten Sie Gastpferde mitbringen wollen, melden Sie deren Anzahl über den
Pferdeanmeldungslink, den Sie von uns mit der Mietbestätigung erhalten, an. Hierfür haben
Sie ebenfalls 14 Tage Zeit (ab Versandt der Mietbestätigung ab Sie).

 

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
1.) Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.) Die verbindliche Anmietung des Mietobjektes erfolgt durch rechtzeitige Rücksendung der
Mietbestätigung und Überweisung der Anzahlung. Die Anzahlung überweisen Sie auf unser
Konto bei der Volksbank eG Südheide – Isernhagener Land – Altmark,
IBAN DE02 2579 1635 0060 2442 01, BIC: GENODEF1HMN.
3.) Die Restzahlung wird vor Ort einen Tag vor Ihrer Abreise fällig. Sie können bei uns per
Girokarte oder in bar bezahlen.

 

§ 4 An- und Abreise
1.) Die von Ihnen gemietete Unterkunft steht Ihnen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung.
Die Anreise soll bis 22.00 Uhr erfolgen. Sollte sich Ihre Anreise verzögern, verständigen Sie
uns bitte.
2.) Erfolgt keine Benachrichtigung, halten wir das Mietobjekt bis 16.00 Uhr des zweiten auf
den vereinbarten Anreisetag folgenden Tages für Sie bereit. Danach können wir das Mietobjekt
entschädigungslos anderweitig vermieten.
3.) Am Abreisetag müssen Sie die Unterkunft bis 10.00 Uhr geräumt haben.
4.) Andere An- und Abreisezeiten können mit uns individuell vereinbart werden.

 

§ 5 Rücktritt
1.) Sie sind berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen von dem Vertrag zurückzutreten
(Stornierung). Ihre Rücktrittserklärung hat uns gegenüber schriftlich oder in Textform zu
erfolgen.
2.) Es fallen folgende Stornierungsgebühren an:
a) Bei Stornierungen bis 57 Tage vor Mietbeginn: 0 % des Gesamtmietpreises
(Sie erhalten die Anzahlung zurück)
b) Bei Stornierungen 56 bis 29 Tage vor Mietbeginn: 50% des Gesamtmietpreises
(wir behalten die Anzahlung ein)
c) Bei Stornierungen 28 bis 11 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Gesamtmietpreises
d) Bei Stornierungen 10 bis 0 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Gesamtmietpreises
3.) Bei einer Verkürzung der Mietzeit (Teilstornierung) gelten die zuvor genannten
Stornierungsgebühren entsprechend.
4.) Maßgeblich für die Bestimmung des Zeitpunktes der Stornierung ist der Zeitpunkt des
Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns.
5.) Es steht Ihnen frei nachzuweisen, dass die o. g. Stornierungskosten – z. B. infolge ganzer
oder teilweiser Neuvermietung der Unterkunft – nicht oder nicht in der angeführten Höhe
entstanden ist.
6.) Bei Nichtanreise oder vorzeitiger Abreise sind Sie zur vollständigen Bezahlung des
Gesamtmietpreises verpflichtet.
7.) Nach Vertragsschluss besteht kein Anspruch auf Änderung des Reisetermins oder der
Unterkunft.
8.) Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung sowie einer
Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
9.) Wir können von dem Vertrag vor Mietbeginn zurücktreten, wenn das Mietobjekt aufgrund
unvorhersehbarer außergewöhnlicher Ereignisse, welche auch mit der nach den Umständen
des Einzelfalls zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, nicht zur Verfügung
gestellt werden kann. In Betracht kommen Ereignisse wie z. B. Krieg, Terrorakte,
Naturgewalten, Unfälle, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen sowie Streiks. Im
Falle des Rücktritts durch uns erhalten Sie alle gezahlten Beträge erstattet.

 

§ 6 Allgemeine Verpflichtungen
1.) Den Hinweisen und Anweisungen des Personals zum Betriebsablauf, insbesondere im
Umgang mit den Pferden, ist Folge zu leisten. Sie dienen einer reibungslosen Organisation
sowie der Sicherheit.
2.) Das Rauchen im Stallbereich, im Futterlager, sowie in den Ferienhäusern und -wohnungen
ist untersagt.
3.) Der Aufenthalt auf dem Reiter- und Ferienhof Severloh geschieht auf eigenen Gefahr. Aus
Rücksicht auf die auf unserem Hof vorhandenen Tiere gibt es bei uns keinen Winterdienst, der
rutsch- und eisfreie Flächen gewährleistet. Bitte seien Sie besonders vorsichtig.
4.) Die Benutzung der Badeteiche darf nur durch sichere Schwimmer erfolgen. Unter Einfluss
von Alkohol oder Drogen ist die Benutzung verboten. Eltern oder Aufsichtspersonen ist es
untersagt, Kinder unter 12 Jahren und solche die nicht sicher schwimmen können,
unbeaufsichtigt Baden zu lassen. Eine Haftung für Unfälle wird nach Maßgabe der Regelung
in § 9 Abs. 2 dieser AGB ausgeschlossen.
5.) Am Abreisetag sind Sie verpflichtet, Ihre persönlichen Gegenstände rechtzeitig aus dem
Mietobjekt zu entfernen. Der Hausmüll ist von Ihnen in die vorgesehenen Behälter zu
entsorgen, das Geschirr sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern und die
Unterkunft besenrein zu verlassen.

 

§ 7 Reklamationen
1.) Treten während des Mietverhältnisses Schäden am Mietobjekt oder dessen Inventar auf,
sind Sie als Mieter verpflichtet, uns diese unverzüglich mitzuteilen.
2.) Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel oder Schäden müssen Sie uns unverzüglich
melden. Ansonsten können Sie für diese Schäden in Anspruch genommen werden.
3.) Zur Behebung eines Mangels ist uns eine angemessene Frist einzuräumen.
4.) Bei auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, alles im Rahmen der
gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten.
5.) Ansprüche wegen Mängeln, die von Ihnen nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden,
sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Mängel, die Sie erst bei oder nach Ihrer Abreise
melden.

 

§ 8 Haustiere
1.) Pro Unterkunft (Haus oder Ferienwohnung) können Sie bis zu 2 Haustiere mitbringen.
2.) Auf der von Ihnen zurückzusenden Mietbestätigung sind Art und Anzahl der Haustiere
anzugeben.
3.) Hunde und Katzen müssen gegen Tollwut geimpft und entwurmt sein. „Läufige
Hündinnen“ können leider nicht mitgebracht werden.
4.) Hunde sind außerhalb des Mietobjektes an der Leine zu führen.

 

§ 9 Haftung
1.) Jeder Gast auf dem Reiter- und Ferienhof Severloh verpflichtet sich das Mietobjekt, das
Inventar und die Außenanlagen pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet Schäden, die
während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu
ersetzen.
2.) Schadensersatzansprüche gegen uns sind beschränkt auf Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten sowie auf solche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Als wesentlich gelten
solche Vertragsverpflichtungen, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig
sind.

 

§ 10 Unterbringung von Gastpferden
1.) Änderungen der Buchung für Gastpferde sind ohne Zusatzkosten bis eine Woche vor dem
geplanten Anreisetag möglich.
2.) Werden nach diesem Zeitpunkt weniger Pferde mitgeberacht als angegeben, wird eine
einmalige Leerboxen-Pauschale von 40,00 EUR berechnet. Werden nach diesem Zeitpunkt
mehr Pferde mitgebracht als angemeldet, werden pro Nacht und Pferd 2,00 EUR zusätzlich
zu dem normalen Boxenpreis erhoben, sofern die Unterbringung des Pferdes ermöglicht
werden kann.
3.) Die Gastpferde werden in Stallungen mit verschiedenen Einstreuarten (Stroh, Späne, Bio-
Waldboden) untergebracht.
4.) Die Gastpferde werden zwei Mal am Tag von unseren Mitarbeitern gefüttert. Hierfür stehen
Heu, Pellets und Gerste-Hafer-Mix zur Verfügung. Für individuelles Futter sorgt der
verantwortliche Gast.
5.) Tagsüber können die eigenen Gastpferde von ihren Besitzern stundenweise auf die dafür
vorgesehenen Ausläufe gebracht werden. Hierfür gelten unsere Anweisungen oder die unserer
Mitarbeiter.
6.) Die Gastpferde dürfen nur auf freie Ausläufe gestellt werden. Das Zustellen zu fremden
Pferden auf bereits genutzte Ausläufe ist untersagt.
7.) Die Unterbringung des Gastpferde wird von uns nach gesetzlichen Bestimmungen des
Tierwohls (Tierschutzgesetz) geplant und umgesetzt. Daher können wir u. U. nicht allen
Unterbringungswünschen nachkommen.

 

§ 11 Inanspruchnahme von Leihpferden
1.) Als Gast sind Sie verpflichtet, beim Reiten eines Leihpferdes eine Reitkappe zu tragen.
2.) Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Leihpferdes ist ein Körpergewicht von
maximal 70 Kilogramm. Sollten Sie dieses Gewicht überschreiten, sind wir aus
tierschutzrechtlichen Gründen verpflichtet, die Zurverfügungstellung eines Leihpferdes zu
verweigern.
3.) Bei der begründeten Annahme, dass Sie fälschlich ein Gewicht unter 70 Kilogramm
angegeben haben, können wir von Ihnen fordern, dass Sie sich vor Ort wiegen. Sie haben
selbstverständlich das Recht, das Wiegen zu verweigern. In diesem Fall haben wir das Recht,
die Zurverfügungstellung eines Leihpferdes zu verweigern.

 

§ 12 Datenschutz
1.) Im Rahmen der Vertragsabwicklung erheben wir von Ihnen als Mieter und ggf. weiteren
Vertragspartnern personenbezogenen Daten. Bestands- und Nutzungsdaten erheben,
verarbeiten oder nutzen diese ohne Ihre Einwilligung nur, soweit es für die Vertragsabwicklung,
die Inanspruchnahme unserer Leistung und die Abrechnung erforderlich ist.
2.) Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:
www.reiterhof-severloh.de/impressum-datenschutz

 

§ 13 Schlussbestimmungen
1.) Fotos und Texte auf unserer Webseite bzw. in Flyern dienen der realistischen
Beschreibung. Die vollständige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet
werden. Wir behalten uns Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, soweit
Gleichwertigkeit gegeben ist.
2.) Mit Rücksendung der Mietbestätigung bestätigen Sie, dass Ihre persönlichen Angaben
korrekt sind und Sie diese AGB anerkennen. Auf Verträge zwischen uns und Ihnen findet das
Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3.) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist für beide Seiten
der Sitz des Reiter- und Ferienhofs Severloh, soweit Sie Vollkaufmann sind, keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt der allgemeine
Gerichtsstand.
4.) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen
Teilen verbindlich. Anstelle unwirksamer Regelungen treten, soweit vorhanden, die
gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte
darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
5.) Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern dies durch innerbetriebliche
Gründe, Änderungen der Marktgegebenheiten, Änderungen der Rechtsprechung oder der
Gesetzeslage oder aus sonstigen Gründen erforderlich werden sollte.
Für bereits bestehende Verträge finden neue AGB nur mit Ihrer Zustimmung Anwendung.

 

Stand: 22. Dezember 2023